Gesetzeskonform und revisionssicher - Die elektronische Archivierung mit d.velop d.3ecm

Von Andre Hüttemann

Die revisionssichere Archivierung wird vom Gesetzgeber klar geregelt und gilt für jede Art der Archivierung.

Aufbewahrungspflicht

Alle geschäftsrelevanten Dokumente eines Unternehmens, z.B. Verträge und eMails, müssen jederzeit und über eine bestimmte Zeit für den Gesetzgeber zugänglich sein. Je nach Art und Branche liegen die Aufbewahrungsfristen für die meisten Geschäftsdokumente bei 6 Jahren (z.B. Geschäftsbriefe) oder 10 Jahren (z.B. Rechnungen).

Die Aufbewahrung von Belegen wird dabei unter anderem durch das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung beschrieben. In den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischen Form zum Datenzugriff – kurz GoBD – werden die Anforderungen spezifiziert (siehe Bundesfinanzministerium).

Grundsätze für die elektronische Archivierung

Auf Basis der oben genannten Vorschriften müssen verschiedene Vorgaben für die elektronische Archivierung eingehalten werden. Dies entspricht letztendlich den gleichen Anforderungen, die für alle (Papier-) Dokumente gelten, die ein Unternehmen aufbewahren muss.
Die Dokumente müssen auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher archiviert werden. Bei elektronischen Dokumenten kommt die Pflicht zur Datensicherung hinzu. Das umfasst sowohl den Schutz vor unberechtigten Zugriffen (z.B. Personalakten) als auch ein umfassendes Backup.

 

d.3ecm verwirklicht die Digitalisierung Ihres Unternehmens

Mit dem digitalen Archiv von d.velop d.3ecm werden allen Daten und sämtliche Dokumente erfasst und an zentraler Stelle vorgehalten. Druck-, Papier- und Lagerkosten werden effektiv gesenkt und mit der komfortablen, fallbezogenen Recherche wird eine Menge Zeit gespart.

  • Schnelle und komfortable Recherche über alle Dokumente
  • Fallbezogener Zugriff auf Digitale Akten mit allen verknüpften Dokumente
  • Kein Papierausdruck und manuelles Ablegen der Akten notwendig
  • Ortsunabhängiger Zugriff
  • Ermöglicht die revisionssichere und gesetzkonforme Archivierung

 

Unverbindliche Beratung

Fragen Sie doch gleich ein unverbindliches Beratungsgespräch an, informieren sich in unseren Webinaren oder vereinbaren Sie eine Online Präsentation, wir begleiten Sie gerne.

  • Jan Zastrow, Leiter Beratung und Vertrieb, Telefon 02871 23688-730, E-Mail jan.zastrow@contenit.de
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