Digitale Strategien fördern mit „go-digital“!

Von Rabea Sandscheper

Immer wieder wird beklagt, dass in Deutschland vor allem im Bereich der KMU noch Nachholbedarf besteht, was das Thema Digitalisierung angeht. Schon im März 2016 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz: BMWi) eine Digitale Strategie 2025 in dem es unter anderem darum geht, genau solche KMU auf dem Weg in die Digitalisierung zu fördern und zu unterstützen.

Dass digitale Prozesse häufig schneller, transparenter und effizienter sind, ist keine neue Erkenntnis. Die Einführung eines ECM-Systems mit einem revisionssicheren Archiv im Bauch ist für viele Unternehmen der erste Schritt in die richtige Richtung. Daher freuen wir uns, dass es nun mit dem Förderprogramm „go-digital“ des BMWi in die zweite Runde geht. Denn eines von drei geförderten Modulen lautet „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und fördert damit Beratungsleistungen, die genau in unser Lösungsportfolio fallen und somit von uns durchgeführt werden können.

Aber was genau wird eigentlich gefördert? Wer profitiert davon und vor allem wie? - Wir klären auf!

Was beinhaltet das Förderprogramm "go-digital"?

Das Programm fördert Beratungsleistungen autorisierter Beratungsunternehmen in den drei Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ bei kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie im Handwerk. Die maximale Anzahl an förderungsfähigen Beratertagen liegt bei 30, es werden 50% des Tagessatzes (der max. bei 1.100 Euro ohne MwSt. liegen darf) gefördert.

Wer wird bei "go-digital" gefördert?

Grundsätzlich: „Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial“, welche folgende Kriterien erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • maximaler Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des Vorjahres von 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie kann diese Förderung in Anspruch genommen werden?

 

Ablauf Förderprogramm go-digital

Abb. 1: So funktioniert die go-digital Förderung

 

Der Förderungsantrag wird vom autorisierten Beratungsunternehmen gestellt. Das könnte in Ihrem Fall die CONTENiT sein. Wir haben den Antrag auf Autorisierung bereits gestellt und warten nun auf den Autorisierungsbescheid. Sie müssen sich also nur noch für die CONTENiT als Beratungsunternehmen entscheiden – den Rest übernehmen wir!

Worauf warten Sie also noch? Lassen Sie uns gemeinsam das Förderprogramm „go-digital“ nutzen um Ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und damit zu optimieren.

 

Quelle: http://www.bmwi.de.

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