Bundesanzeiger integriert umfangreiche ECM-Lösung mit der CONTENiT GmbH

Von Jan Zastrow

 Bundesanzeiger Logo und Gebäude

Projektstart

In dem ECM- Projekt wurden alle Fachbereiche des Bundesanzeigers analysiert. Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen und Systemintegrator CONTENiT GmbH wurde ein Realisierungskonzept erarbeitet, das als Basis für die umfangreiche Systemimplementierung diente. Im Laufe mehrerer Monate wurden alle Abteilungen des Bundesanzeigers sukzessiv an die ECM-Lösung herangeführt.

Projektumsetzung und Resultat

Im Rahmen des Projektes wurden die führenden Fachanwendungen für das Verlagswesen, die Exchange-Infrastruktur sowie Office-Applikationen in das Enterprise Content Management System d.3 integriert. Heute sind alle Mitarbeiter in der Lage, Dokumente direkt aus den Anwendungen abzulegen. Durch die einfache Recherche im d.3-System können die Anwender die Informationen schnell anzeigen und nutzen. „Die Optimierung der Abläufe durch die digitale Vorgangsunterstützung führte zu einer Qualitätssteigerung in unseren Geschäftsprozessen“, sagt Martin Jäger, Projektverantwortlicher beim Bundesanzeiger.

Eingehende Papierdokumente werden beim Bundesanzeiger seit dem gescannt und in digitaler Form nachgelagerten Prozessen zugeführt. Die diesbezüglich eingerichteten Erfassungsstrecken ermöglichen das Scannen unterschiedlichster Dokumentgrößen und -qualitäten. „Das mindert mögliche Fehlerquellen und sorgt für schlanke, reibungslose Abläufe“, so Jan Zastrow, Leiter Beratung und Vertrieb bei der CONTENiT.

Die Geschichte des Bundesanzeiger Verlages

Die Geschichte des Bundesanzeiger Verlages beginnt 1949 mit der Wiederaufnahme eines geordneten Bekanntmachungs- und Verkündungswesens im Nachkriegsdeutschland. Mit den Publikationen „Bundesanzeiger“ und „Bundesgesetzblatt“ ist der Verlag bis heute für die Veröffentlichung von gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich.

Die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes ist hierbei das amtliche Verkündungsorgan. Daneben ist die Online-Ausgabe ein Angebot des Verlages für die Nutzer, die sich schnell in dem elektronischen Medium informieren möchten. Sie stellt nicht die amtliche Fassung dar.

Der Bundesanzeiger ist bereits elektronisch verfügbar und ist in dieser Form das amtliche Pflichtveröffentlichungsmedium. Daneben existiert allerdings noch die Papierausgabe des Bundesanzeigers, in der noch wenige Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und gerichtliche Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Dieses Medium wird in Zukunft von der elektronischen Variante vollständig abgelöst.

Zu diesen beiden Flaggschiffen sowie den ebenfalls elektronisch aufbereiteten Parlamentarischen Drucksachen und den amtlichen Publikationen der EU kommt seit Beginn des Jahres 2007 die gesetzlich betraute Führung der Internet-Plattform www.unternehmensregister.de hinzu. Unter der Überschrift „Evidenzzentrale“ trägt der Verlag als Partner der Gesetzgebung mit diesen Angeboten nach wie vor seiner hoheitlichen Aufgabe der authentischen Verkündung amtlicher Inhalte Rechnung.

Die Verkündung und Verbreitung amtlicher Mitteilungen und Inhalte bilden den namensgebenden Geschäftsbereich des Bundesanzeigers, daneben gibt es noch zwei weitere erfolgreiche Standbeine: den Bundesanzeiger Fachverlag und den Bundesanzeiger Datenservice (BDS).

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