Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess, z. B. bei elektronischen Dokumenten
von der Entstehung der Informationen über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden
und der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion.
Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass mit zunehmender Digitalisierung auch die Verfahrensdokumentation verpflichtend wird.
Jedes Unternehmen ist daher gut beraten eine Verfahrensdokumentation zur Erfüllung der Anforderungen der GoBD zu erstellen.
Der Umfang der Dokumentation sollte dabei von der Komplexität der Systeme und Prozesse abhängen.
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Im Zuge Ihrer Digitalisierung liefert die verpflichtende Verfahrensdokumentation weitere Mehrwerte für Ihr Unternehmen.
Prozesstransparenz und Qualitätssicherung
Erhöhung der Beweis-, Urkunds- und Belegfunktion
Vernichtung einer Vielzahl von Papierbelegen
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