Neues Förderprogramm "Digital Jetzt" zur Digitalisierung von KMU's startet ab dem 07. September 2020

Von Sven Feldhaus

Mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dazu ermutigen, in digitale Technologien oder auch in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen zu investieren.

Beantragt werden kann die Förderung von sämtlichen mittelständischen Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen. Dies könnten zum Beispiel Anschaffungen von Soft-und Hardware oder auch Investitionen in die Mitarbeiterqualifizierung sein.

 

ProzessdigitalisierungAbb.1: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte die Digitalisierung der KMU's  aktiv fördern

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  1. Zu Beginn müssen Sie einen Digitalisierungsplan offen legen, in welchem Sie das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreiben. Es muss herausgestellt werden, wie der aktuelle Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen ist und welche Ziele mit Hilfe der Zuschüsse erreicht werden sollen. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie eventuell sogar neue Geschäftsfelder erschlossen werden oder wie die eigene Marktposition gestärkt werden kann
  2. Es ist zwingende Voraussetzung, dass eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland existiert, in welcher die Investition erfolgt.
  3. Ihr Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  4. Nach der Bewilligung muss das Projekt in der Regel innerhalb von 12 Monaten realisiert werden.
  5. Außerdem müssen Sie die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Welche Unternehmen sind förderfähig für "Digital jetzt"?

  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmensgröße:  3-499 Mitarbeiter*
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland in der die Investition getätigt wird
  • Bereits erhaltene Fördergelder dürfen Höchstgrenze (200.000 €) nach De-minims Verordnung nicht überschreiten

* Für Unternehmen in konzernähnlichen Strukturen muss eine genauere Betrachtung bzgl. der Anzahl der Mitarbeiter durchgeführt werden (Partnerunternehmen).

(Quelle: Richtlinie zum Förderprogramm "Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU" vom 19. Mai 2020)

 

In welchem Zeitraum wird gefördert?

Die voraussichtliche Laufzeit der Förderung beginnt am 07. September 2020 und soll bis einschließlich des Jahres 2023 möglich sein.

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich für zwei Fördermodule entschieden.

  1. Modul 1: „Investition in digitale Technologien“

Dieses Modul fördert Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere solche, welche die interne und externe Vernetzung des Unternehmens fördern. Hier lassen sich digitale Technologien unterstützen, die damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen vollziehen können. Beispiele wären hier datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen oder auch die IT-Sicherheit.

 

  1. Modul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Diese zweite Variante befasst sich mit der Möglichkeit, Beschäftigte Ihres Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Möglich wären zum Beispiel Weiterbildungen im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz. Aber auch die Erlangung von Basiskompetenzen sollen bereits gefördert werden. Hierbei muss jedoch ein gewisses Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter gewährleistet sein (z.B. Zertifizierung nach ISO 9001).

 

 

Digital JetztAbb.2:  Das Förderprogramm  besteht aus zwei Modulen, die beantragt werden können

 

Können die Förderprogramme „go-digital“ und „Digital Jetzt“ miteinander kombiniert werden? 

JA! Beide Förderprogramme können miteinander kombiniert werden, sie bauen nämlich aufeinander auf. Das Programm „go-digital“ fördert eine Digitalisierungsberatung. Diese Leistung fällt für gewöhnlich zu Beginn eines Projektes an. Darauf aufbauend kann über das Programm „Digital Jetzt“ die entsprechende Hard- oder Software gefördert werden oder auch eine Qualifizierung der Mitarbeiter unterstützt werden.

Die Implementierung der Hard- bzw. Softwarekomponenten kann über das Programm „Digital Jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits durch das Programm „go-digital“ subventioniert wird.

 

Welche Fördersummen können beantragt werden?

Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 in Modul 1 und 3.000€ in Modul 2. Maximal können Unternehmen 50.000€ an Unterstützung erhalten. Handelt es sich um Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder –netzwerken kann die Summe bei bis zu 100.000€ pro Unternehmen liegen.

 

Fördersummen richten sich nach der BeschäftigtenzahlAbb.3: Die Fördersummen richten sich auch nach der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen

 

Generell bemisst sich der Zuschuss durch den Bund anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote, der prozentuale Anteil der Investitionskosten, ist nach Größe der Unternehmen gestaffelt.

Aufgrund der aktuell anhaltenden Corona-Pandemie gelten für Anträge, welche bis Ende Juni 2021 eingehen(Stichtag 30.06.2021), höhere Förderquoten. So sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise begrenzt werden. Ab dem 01.07.2021 gelten dann die ursprünglich geplanten Förderquoten.

 

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 Prozent, danach 40 Prozent
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 Prozent, danach 35 Prozent
  • Bis 499 Beschäftigte. Bis zu 40 Prozent, danach 30 Prozent

 

Welche Investitionen sind nicht förderfähig?

Einige Investitionen sind von diesem neuen Förderprogramm leider ausgenommen. Hierzu zählen unter anderem Standard-Software (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware), Hardware, welche nicht im direkten Bezug zum Digitalisierungsvorhaben stehen oder auch die erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie. Eine detailliertere Auflistung der nicht förderfähigen Investitionen sowie genaue Abgrenzungen finden Sie hier.

 

Abschließend haben wir den gesamten Prozess zur Erfüllung des Förderprogramm noch einmal in einem Schaubild für Sie skizziert.

 

Ablauf Förderung Digital JetztAbb.4: Der Prozessablauf zur Erfüllung der Auflagen des digitalen Förderprogramms 

 

Hier gelangen Sie zur Homepage des Förderprogramms „Digital Jetzt“.

 

Tipps für Sie als Antragsteller:

 

  • Bereiten Sie Ihren individuellen Digitalisierungsplan vor
  • Stellen Sie frühzeitig den Antrag ( vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens)
  • Prüfen, ob möglicherweise beide Fördermodule kombiniert werden können
  • Unternehmenseigene Förderquote überprüfen

 

Lesen Sie in unserem Whitepaper die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm "Digital Jetzt" zusammengefasst noch einmal in Ruhe nach. Neuer Call-to-Action

 

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

11019 Berlin

Telefonzentrale: 030-18615-0

E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

 

oder

 

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger | Gesellschaft, Innovation, Technologie | Digitalökonomie Mittelstand
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: Digitaljetzt@dlr.de

 

Zögern Sie also nicht, beantragen Sie jetzt frühzeitig Fördersummen für Ihr kommendes Digitalisierungsvorhaben aus dem neuen Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Sollte hier im besonderen Interesse an unseren DMS-Lösungen bestehen, kontaktieren Sie uns jederzeit sehr gerne. Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung bei etwaigen Rückfragen oder weiterem Beratungsbedarf.

Weiterführende Informationen zu unseren Lösungen finden Sie auch hier.

 

 

Hinweis:

Unsere netgo group hat außerdem ein Webinar aufgezeichnet, um Ihnen die wichtigsten Informationen zur Förderung vorzustellen. Dort erfahren Sie unter anderem, wie wir als Experten Sie in Sachen Digitalisierung unterstützen können.Digital Jetzt Förderung

 

 

 

 

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